Hausgesetze des Reyches 382:
Hausgesetz Nr. 1:
Pilger, die die Mitgliedschaft in Schlaraffia
anstreben,
müssen vor ihrer Einführung durch den präsumtiven Paten in einer
Schlaraffiade dem Reych mündlich angemeldet werden.
Das Reych hat in dieser
Schlaraffiade darüber befinden, ob die Einführung stattfinden kann oder nicht.
Auf gelegentlich eingeführte Gäste, die keine Mitgliedschaft anstreben, bezieht
sich diese Vorschrift nicht.
(Beschlossen in der Schlaraffiade vom 8. Windmond a.U. 120)
Hausgesetz Nr. 2:
Zum Ritterschlag wird ein Junker nur zugelassen,
wenn er mindestens sieben Einritte in befreundeten Reychen nachweisen kann.
Diese Einritte müssen in mindestens drei verschiedenen Reychen stattgefunden
haben,
darunter auch im Mutterreych IMMA ALGOVIAE.
(Beschlossen in der Schlaraffiade vom 8. Windmond
a.U. 120)
Hausgesetz Nr. 3:
Ein in einem anderen Reych ausgeschlossener Schlaraffe kann bei uns nicht Sasse werden.
Hausgesetz Nr. 4:
Sassen
unseres Reyches dürfen nur maximal in fünf aufeinander folgenden Winterungen
in
die Würde eines Oberschlaraffen gewählt werden.
Danach müssen sie bis zur möglichen Neuwahl mindestens eine Winterung darauf
verzichten.
Ausnahmen davon sind nur in absoluten „Personal-Notlagen“ zulässig.
Dieses Gesetz tritt erstmals für die Winterung 156/157 in Kraft.
(Beschlossen in der e.V.-Versammlung am 24.Ostermond a.U. 155)
BS 02.05.2014
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