Hausgesetze des Reyches 382:

Hausgesetz  Nr. 1:

Pilger, die die Mitgliedschaft in Schlaraffia anstreben,
müssen vor ihrer Einführung durch den präsumtiven Paten in einer Schlaraffiade dem Reych mündlich angemeldet werden.
Das Reych hat in dieser Schlaraffiade darüber befinden, ob die Einführung stattfinden kann oder nicht.
Auf gelegentlich eingeführte Gäste, die keine Mitgliedschaft anstreben, bezieht sich diese Vorschrift nicht.

(Beschlossen in der Schlaraffiade vom 8. Windmond a.U. 120)


Hausgesetz  Nr. 2:

Zum Ritterschlag wird ein Junker nur zugelassen,
wenn er mindestens sieben Einritte in befreundeten Reychen nachweisen kann.
Diese Einritte müssen in mindestens drei verschiedenen Reychen stattgefunden haben,
darunter auch im Mutterreych  IMMA ALGOVIAE.

(Beschlossen in der Schlaraffiade vom 8. Windmond a.U. 120)
 

Hausgesetz  Nr. 3:

Ein in einem anderen Reych ausgeschlossener Schlaraffe kann bei uns nicht Sasse werden.

 

Hausgesetz Nr. 4:

Sassen unseres Reyches dürfen nur maximal in fünf aufeinander folgenden Winterungen
in die Würde eines Oberschlaraffen gewählt werden.
Danach müssen sie bis zur möglichen Neuwahl mindestens eine Winterung darauf verzichten.
Ausnahmen davon sind nur in absoluten „Personal-Notlagen“ zulässig.

Dieses Gesetz tritt erstmals für die Winterung 156/157 in Kraft.

(Beschlossen in der e.V.-Versammlung am 24.Ostermond a.U. 155)

 

BS  02.05.2014                                                                                                            Zurück