Junker- und Knappen-Sippung am "Gumpigen Donnerstag" a.U. 164: Gerichtsverhandlung
Unsere Burg war so voll wie schon lange nicht
mehr! Außer 25 eigenen Sassen waren es 28 Einritte!
Sie alle freuten sich darauf, was sich unsere Junkertafel heuer ausgedacht hatte.
Nach der "Schmuspause" war es dann so weit:
Das Hohe Gericht hatte viel zu tun: Gleich
drei Verhandlungen an einem Sitzungstag!
Alle dafür nötigen Ambtspersonen waren versammelt:
Der Staatsanwalt (Kn.73), der Richter (Jk. René), der Verteidiger (Kn.76) und der
Gerichtsdiener (Kn.75).
Der erste Fall: Unser Marschall Ritter Lock-On.
Er wurde vom Gerichtsdiener unter Zuhilfenahme einer "Partisane" vor das
Gericht geführt
Der Staatsanwalt verlas die Anklageschrift:
"Der Angeklagte hat unsere Burg schwer beschädigt, ja sogar fast zum Einsturz
gebracht.
und zwar durch übermäßigen Gebrauch des Tam-Tams.
Durch dieses ohrenbetäubende Geschätere und Getätere fällt nun Putz und kleinere
Steine
von den Wänden und dem Gewölbe, so dass man sich darin nur behelmt aufhalten
kann.
Quell und Lethe sind von herab fallenden Teilen nicht mehr sicher. Auch das
Atzen wird zum Abenteuer!
So sind schon Zähne unter den Tischen gefunden worden die zum Glück der Rt. Lanz
wieder einsetzen konnte!
So forderte der Staatsanwalt als Strafmaß die Verbannung des Angeklagten nach
Sibirien,
um dort an einem dreijährigen Tam-Tam-Schlag-Kurs teilzunehmen. Natürlich mit
einer Eisenkugel am Bein,
in einem Kerker ohne Heizung, spärlichem Tageslicht und karger
Atzung."
Der Richter forderte den Angeklagten zur
Stellungnahme auf.
Da dieser aber sein Aussage-Verweigerungs-Recht wahr nahm,
wurde dem Verteidiger das Wort erteilt.
Dieser sah das Strafmaß als völlig überhöht an
und es entwickelte sich ein heftiger Disput
zwischen Verteidiger, Richter und Staatsanwalt:
So forderte der Verteidiger, dass die "Karge
Atzung" gestrichen wird,
da der Angeklagte
sowieso nicht viel "Auf den Rippen hat".
Als Alternative dazu schlug nun der Staatsanwalt das Ziehen einiger Zähne vor,
was der Richter aber als "Mittelalterliche Methode" ablehnte
und höchsten das Bohren einiger Löcher bis zum Nerv,
durchgeführt von Rt. Lanz, akzeptieren
wollte.
Die geforderten Strafmaßnahmen wurde danach immer brutaler.
Der Angeklagte, der sich der Tatsache, dass
dieses Gericht bestechlich sein musste, erinnerte,
ergriff nun doch das Wort und bot als Sofort-Wiedergutmachung eine Flasche roter
Lehte für die Junkertafel an.
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und
siehe da:
Das gefällte Urteil entsprach dem Angebot der Angeklagten.
Das Urteil wurde sofort vollstreckt. Nach Übergabe der Lethe war er frei!
Der zweite Fall: Unser Ritter Ami-Cola
Auch er wurde vom Gerichtsdiener in den Gerichts-Saal
gebracht.
Der Staatsanwalt ergriff das Wort und verlas
die Anklageschrift:
"Der Ritter Ami-Cola wird beschuldigt, zu den Sippungen fast immer zu spät zu
kommen.
Außerdem fröhnt er in seiner Profanei der Quacksalberei.
Dabei benutzt er eine schwarze Flüssigkeit,
die er nicht nur anderen Mitmenschen, sondern auch sich selbst einflößt.
Es wird vermutet, dass er diese Flüssigkeit in großen Mengen aus dem fernen
Ahamerika bezieht,
wo sie von ausgewanderten Hexen hergestellt wird.
Er soll sie nun auch in den Burgen der allzeit fröhlichen Schlaraffen gegen
horrende Summen vertreiben.
Die Staatsanwaltschaft sieht dies als einen Anschlag auf die Grundpfeiler
Schlaraffias
und fordert deshalb als Strafmaß "Das Verbrennen des Angeklagten auf dem
Scheiterhaufen!"
Der Richter übergab das Wort an den Verteidiger.
Dieser schlug vor, das "Confus Delicti" zunächst zu begutachten. Dem wurde
zugestimmt,
der Gerichtsdiener brachte eine Flasche mit der schwarzen Flüssigkeit.
Der Staatsanwalt bemerkte, dass diese aussehe wie die
"Ausscheidungen einer
giftigen Kröte".
Der Verteidiger milderte es ab auf "Schlangenblut",
und er konnte vermelden, dass er einen dafür Sachverständigen mit der
Untersuchung
der Flüssigkeit beauftragt häbe und dieser sein Ergebnis vortragen könne.
Dies wurde begrüßt, und so wurde der Sachverständige - ER Musomed -
zur Rostra geführt und um die Erläuterung seines Forschungs-Ergebnisses gebeten.
ER Musomed mit einer Untersuchungs-Probe
Übergabe der Expertise an den Richter
Das Ergebnis war allerdings etwas unklar: Die Flüssigkeit sei zwar nicht richtig
giftig,
aber die Auswirkungen auf den Körper eines Schlaraffen fragwürdig.
Nach der Bedankung des Sachverständigen durch den Richter
wurde der Gerichtsdiener beauftragt, eine mit dieser Flüssigkeit gefüllte
Flasche
herbei zu bringen und zu öffnen. Dies geschah.
Das dabei entstehende Gezisch ordnete der Verteidiger dem Geist einer Schlange
zu.
Nachdem sich der Angeklagte testweise einen Schluck davon einverleibt hatte
und danach keine sichtbaren gesundheitlichen Ausfall-Erscheinungen zeigte,
testeten auch der Staatsanwalt, der Richter, der Verteidiger und der
Gerichtsdiener.
Das Urteil des Verteidigers: "Nicht mal so übel" und das des
Gerichtsdieners:
"Mit Brandlethe angereichert könnte man es bestimmt noch genießbarer machen".
Auch dieser Vorschlag wurde umgesetzt. Danach waren die Test-Schlücke deutlich
größer.
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück.
Danach erging folgendes Urteil:
Dem Ritter Ami-Cola konnte den Tatbestand "Quacksalberei" nicht
nachgewiesen werden.
Er wird aber dazu verurteilt, in Zukunft beim Zu-Spät-Kommen zur Sitzung
jeweils eine Runde dieser Flüssigkeit, angereichert mit Brandlethe, der
Junkertafel zu kredenzen.
Der Angeklagte darf den Gerichts-Saal ohne weitere Auflagen verlassen.
Der dritte Fall: Unser Junkermeister Ritter MunScheiner:
Nachdem der dritte Delinquent durch den
Gerichtsdiener hereingebracht worden ist,
verlas auf Anweisung des Richters der Staatsanwalt wiederum die Anklageschrift:
Dem Ritter MunScheiner wird vorgeworfen, mit voller Absicht unsere Styxin
verführt zu haben!
Er verschafft sich durch diese Anbandelung bevorzugte Bedienung, beste Atzung
und immer die größte Portion!
Von anderen Annehmlichkeiten wie Rückenmassage
usw. usw.
mal ganz abgesehen.
Durch den hervorgerufenen Liebestaumel der Styxin
ist deren Atzung nun des Öfteren versalzen und fast nicht genießbar.
Dies löst zwangsläufig einen gewaltigen Durst nach Quell aus.
Aus den Geldbörsen unserer Sassen rollen dann die Rosenobel in ungeahnter Weise
und schädigen die so Betroffenen.
Diesen ungeheuren Auswirkungen muss unbedingt Einhalt geboten werden!
Nach der Verlesung der Anklageschrift meldeten
sich zwei Zeugen,
die auch gleich zu Wort kamen:
Der Zeuge ER Peil hielt die Anklageschrift für "verlogen",
denn er, körperlich und geistig ein Prachtkerl,
mit allem, was dazugehört, sei bei unserer Styxin schon früher "abgeblitzt".
Das wäre dem Angeklagten bestimmt auch geschehen,
wenn nicht vielleicht die Styxin der aktivere Teil gewesen wäre!
Der zweite Zeuge: Unser Reychs-Kellerwart Rt. Laubiator meinte:
Die Umsatzsteigerung in seinem Aufgabengebiet durch kräftiger gewürzte Atzung
ist eine sehr positive Wendung, über die er sich sehr freut,
da sie zur Mehrung des Reychsschatzes beiträgt!
Auch dies kann und darf nie ein Grund für eine Anklage sein!
Der Verteidiger wies darauf hin, dass bei
Vollstreckung eines harten Urteils
dem Reych wohl der Junkermeister fehlen würde...
Der Richter gab dazu zu bemerken:
Mit unserer Styxin wollen wir es uns auf keinen Fall verderben!
Man bedenke die vielleicht schrecklichen Konsequenzen!
Auch dem Staatsanwalt waren die Anschuldigungen
mit mehr geheuer,
denn er bat den Angeklagten äußerst freundlich, doch Platz zu nehmen
und bot ihm sogar Lethe oder Brandlethe zur Labung an.
Dann teilte er ihm gleich vorab mit, dass es sich wohl um einen Irrtum handeln
müsse.
Auch der Verteidiger plädierte auf Freispruch.
Das Gericht zog sich zur Beratung zurück.
Zur Urteilsverkündigung erhoben sich wieder alle.
Das Urteil lautete:
Der Ritter MunScheiner ist mit sofortiger Wirkung freigesprochen!
Aufgrund der verleumderischen Zuspielungen falscher Anschuldigungen
an die Staatsanwaltschaft und nicht haltbarer Beweise
war die Anklage nicht aufrecht zu erhalten.
Die Subjekte, die diese Anschuldigungen dem Gericht zukommen ließen,
müssen aufgespürt und zur Strecke gebracht werden!
Diesmal konnte großes Unheil von der Junkertafel abgewendet
und der Friede in unserer Burg erhalten werden!
Unsere Styxin, die die Urteilsverkündung von
der Ferne aus der Unterburg
mit verfolgen konnte, eilte im Laufschritt herbei mit Blumen und dem Ruf
"Freiheit für MunScheiner".
Der Rest ist aus nachfolgendem Bild zu entnehmen...
Wie üblich, könnt Ihr durch einen Klick auf ein Bild dieses in voller Größe
bewundern.
Bilder mit * stammen von Rt. MunScheiner, die mit
** von Rt. Quell-Geist,
die übrigen von Reychs-Konterfei-Meister
BS 23.02.2023 Zurück