Hygiene-Konzept „Schlaraffia
Bey den Sieben Schwaben e.V.“
(Stand 22.08.2020)
Sitz des Vereins:
Martin-Luther-Platz 1, 87700 Memmingen
Verantwortlich für die Einhaltung des Hygienekonzeptes: Der Vorsitzende des
Vereins
Herr Gerhard Häussler, Am Zeil 23, 87734 Benningen
Tel.: 08331 983597 Mail:
lock-on@freenet.de
1 Allgemeine Maßnahmen
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Information der Sippungsteilnehmer
über Regeln und Vorschriften, insbes. Maskenpflicht (hier und im Folgendem:
Mund-Nase-Bedeckung), Abstandsgebot, ggfs. Begrenzung der Personenzahl, erfolgt
durch
- Aushang an der Burgpforte (außen und innen an der Glastür)
- Hinweise an den Tischen
- Wiederholte mündliche Hinweise durch den fungierenden Oberschlaraffen
- E-Mail-Versand dieses Hygienekonzeptes an alle Mitglieder des Vereins.
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Regeln nicht akzeptiert
werden
und gegebenenfalls vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden muss.
·
Maskenpflicht besteht
- Beim Betreten des Gebäudes und generell beim Verlassen der Sitzplätze.
- Insbesondere auch für Styxin, Mundschenk beim Verteilen von Gemäßen,
Säckelmeister beim Schnorrbeutel-Rundgang.
- Für Oberschlaraffen, Kantzler und Marschall,
wenn der Mindestabstand nicht einhaltbar ist.
- Bei Fechsungen und Vorträge von der Rostra aus,
wenn der Mindestabstand nicht einhaltbar ist.
- Visiere statt Masken sind nicht zulässig.
- Keine Maskenpflicht für die Teilnehmer besteht lediglich an den Tischen.
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Lüftungsanlage
Die bestehende Lüftungsanlage muss eingeschaltet sein, solange Teilnehmer in
der Burg sind.
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Oberflächendesinfektion
Die Reinigungskraft wird beauftragt, nach jeder Sippung alle
Kontaktoberflächen zu desinfizieren (insbes. Tische, Stuhllehnen, Türgriffe).
Die Desinfektion der Toilettenanlagen wird mit dem Vermieter geklärt.
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Kontaktdaten der Teilnehmer
- Die Namen aller Teilnehmer werden vom Marschall dokumentiert.
Die Kontaktdaten (Telefonnummer und Anschrift) sind bekannt.
- Einritte sind nur möglich nach vorheriger Anmeldung beim Marschall
(telefonisch oder über e-mail) und dessen positiver Bestätigung.
Sind die Kontaktdaten nicht aus Stammrolle bzw. Bodensee-Vademecum
ersichtlich,
müssen diese bei der Anmeldung mitgeliefert werden.
- Andere Schlaraffenreyche werden über
www.schlaraffia-bey-den-sieben-schwaben.de
über die Zutrittsvoraussetzungen informiert.
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Ausschluss der Teilnahme
- Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Sippungen sind Personen, die in
den letzten 14
Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten
hatten, sowie
- Personen, die Symptome aufweisen, welche auf eine COVID-19-Erkrankung
hindeuten
können (insbes. Atemwegssymptome und Geruchs- oder Geschmacks-Störungen).
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Spezielle Sippungen und Zeremonien
Diese können nur durchgeführt werden, soweit sie mit dem Hygienekonzept
vereinbar sind.
Änderungen gegenüber der ursprünglichen “Sippungsfolge“ werden in der Homepage
(Rubrik „Sippungsfolge“) veröffentlicht.
2 Örtlichkeiten
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Ein- und Ausgang
- Im Eingangsbereich wird ein Desinfektionsmittelspender und Hinweise zur
korrekten
Händedesinfektion aufgestellt.
- Ersatzmasken werden bereitgestellt.
- Im Küchenbereich und in der Garderobe neben der Küche darf sich immer nur
eine Person aufhalten.
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Tische und Sitzplätze
- Die Zahl der Teilnehmer ist limitiert.
Es dürfen sich in der Burg maximal 27 Personen gleichzeitig aufhalten.
- Zur Einhaltung des Abstands-Gebotes wurde die Tischaufstellung
und die Anzahl der Stühle angepasst. Deren Position darf nicht verändert
werden und
die als „gesperrt“ gekennzeichneten Stellen der Bankreihen nicht benutzt
werden.
3 Abläufe
Begrüßung und Einritt
- Auf Handschläge wird immer verzichtet.
- Der Einritt erfolgt grundsätzlich vom Platz.
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Schmierbuch
- Jeder unterschreibt mit dem eigenen Stift.
- Ein entsprechender Hinweis wird gut sichtbar angebracht.
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Singen und Musizieren
- Singen ist nur mit Maske erlaubt.
- Fanfaren und andere Blasinstrumente: Die Musiker müssen voneinander
und von den übrigen Sassen einen Mindestabstand von 2 Meter einhalten.
- Das Sippungsschlusslied wird ohne „Hände verbinden“ gesungen.
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Krystalline
- Auch während der Krystallinen sind die Regeln einzuhalten.
Nachtrag vom 14.10.2020:
Die Stadt
Memmingen kann in einer "Allgemeinverfügung" die Anzahl der
Teilnehmer von Veranstaltungen begrenzen.
Dies ist tagesaktuell auf deren Website zu erfahren:
https://www.memmingen.de/aktuell-presse/nachrichten-und-termine/aktuell/informationen-corona.html
Da derzeit der
Schwellenwert von 50 Neu-Infektionen überschritten ist,
ist die maximale Teilnehmerzahl in unserer Burg auf 25 Personen begrenzt.
Über weitere
Einschränkungen kann vor jeder Sippung das Oberschlaraffat verfügen.
Zum Beispiel eine Maskenpflicht auch am Platz (Außer beim Essen und Trinken).
Stand: 14.10.2020 BS